Ein Stall mit Herz und Seele
Die ursprünglich kleine Reitanlage wurde seit 1993 Step- by- Step von uns, der Familie Schranz, auf- und ausgebaut. Heute beherbergt das Reitsportzentrum rund 80 Pferde auf 8ha Grund. Zwei Reithallen, zwei Springplätze, Schrittmaschine, Aquatrainer und Solarium machen die moderne Anlage zu einer Erholungsoase für Pferd und Reiter. Es gibt 5ha Graskoppeln und wetterfeste Paddocks, einen Laufstall und unbegrenzte Ausreitmöglichkeiten in Lassee.
Gute Böden auf den Reitplätzen sind für die Gesundheit der Pferde ausschlaggebend.
Darum gibt es im Reitsportzentrum Lassee nur das „Beste vom Besten“, dank einer Kooperation mit Reitplatzbau Magyer.
Selbstverständlich werden unsere Bodenbeläge auch regelmäßig gepflegt und entsprechen somit immer den neuesten Standards.
STALLORDNUNG
- Die Stallordnung ist von allen Pferdebesitzern zu achten und gilt auch für Schulreiter, Besucher, Mitreiter, Freunde, etc.
- Unbefugten Personen ist das Betreten von Stall und Koppeln verboten.
- Stallfremde Personen sollen freundlich darauf aufmerksam gemacht werden, dass es eine Stallordnung gibt und diese einzuhalten ist. Die Stallordnung hat, für jegliche sich im Reitstallgelände befindliche Person Gültigkeit.
- Das Streicheln bzw. Füttern von fremden Pferden ist verboten.
- Das Betreten oder Öffnen der Box eines fremden Pferdes, ohne Autorisierung durch den Pferdebesitzer ist strengstens verboten.
- Die Benutzung der Anlage und der Umgang mit den Pferden erfolgt auf eigene Gefahr.
- Kinder unterliegen der Aufsichtspflicht der betreuenden Person. Ein Reitlehrer betreut ein Kind nur während der vereinbarten Unterrichtseinheit.
- Reiten erfolgt ausnahmslos mit Reithelm und beim Springen ist das Tragen einer Schutzweste für Kinder & Jugendliche unter 18 Jahren Pflicht.
- Hunde sind willkommen aber unter Aufsicht zu halten. Aggressive und/ oder jagende Hunde müssen einen Beißkorb tragen. Bitte Rücksicht nehmen.
- In den Stallgebäuden besteht absolutes Rauchverbot. Raucherbreich ist vor dem Stüberl und der bereitgestellte Aschenbecher ist zu benutzen.
- Die gemeinsam genutzten Räume – wie z.B. Stüberl, Umkleideraum und Toiletten – sind in Ordnung zu halten und so zu hinterlassen, wie man sie selbst auch vorfinden möchte.
- Auf der Anlage und auf den Putzplätzen/ Stallgassen ist von den Reitern Ordnung zu halten. Alle auf der Anlage herumliegenden herrenlosen Sachen werden eingesammelt und regelmäßig entsorgt.
- Das Reitzubehör wird in den Sattelkammern bzw. in den Kisten-Kammerln aufbewahrt. Pflegemittel, Zusatzfutter und Medikamente sind Kinder-, Hunde- und Pferdesicher wegzusperren.
- Der Betrieb haftet nicht für fehlendes Eigentum.
- Pferde dürfen nicht bei geöffneter Boxentür allein gelassen werden.
- Die Stallruhezeit von 22h bis 7h ist einzuhalten. Ausnahmen sind bei Turnier An- und Abreise bzw. im Krankheitsfall eines Pferdes nach Absprache möglich.
- Längere Aufenthalte im Stüberl oder private kleine Feiern sind nur nach Absprache mit der Fam. Schranz möglich.
- Wurmkuren werden 2x jährlich durchgeführt und sind für alle Einsteller verpflichtend. Der Zeitpunkt der Verabreichung wird vom Stallbesitzer festgesetzt und ist einzuhalten. Es müssen alle Pferde das gleiche Entwurmungsmittel verabreicht bekommen.
- Jeder Pferde-Besitzer ist für eine bestehende Haftpflichtversicherung und den Impfschutz seines Pferdes selbst verantwortlich.
- Der Pferdemist muss sowohl auf den Reitböden (Hallen, Reitplätze, Longier-Zirkel) als auch in der Anlage (z.B. Stallgasse, Putzplatz, asphaltierte Wege, etc.) vom Pferdehalter umgehend selber entfernt werden.
- Es ist jeder verpflichtet den eigenen Müll selbst zu entsorgen.
- Jegliche ausgeborgten Utensilien sind nach dem Gebrauch in ordentlichem Zustand wieder an ihren Platz zurückzustellen (z.B. Longe, Peitsche, etc.)
- Schäden jeder Art sind sofort zu melden.
- Longieren ist in der kleinen Halle und auf dem Longier-Zirkel erlaubt.
- Die Voltigier-Zeiten werden regelmäßig auf der Informationstafel ausgehängt. Während der Voltigier-Zeiten ist der vergrößerte Zirkel bei C in der kleinen Halle freizuhalten und darf auch nicht zum Betreten der Halle durchquert werden. Die Voltigierer sind verpflichtet die Voltigier-Zeiten genau einzuhalten.
- Die Paddocks und Graskoppeln dürfen gerne benützt werden, jedoch die Graskoppeln nur wenn sie „offen“ sind. Bei Unklarheiten bezüglich der Gaskoppeln ist einfach bei Fam. Schranz nachzufragen.
- Bei wiederholtem Zuwiderhandeln gegen die Stallordnung kann der Pferdeeinstellvertrag fristlos aufgekündigt werden bzw. ein Stallverbot ausgesprochen werden.